Die Gründer des Corona-Ausschusses Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich haben zusammen mit einer internationalen Gruppe von Rechtsanwälten ein Grand Jury Proceeding nach US amerikanischem Vorbild gestartet – unter dem Vorsitz des portugiesischen Richters Rui Fonseca E Castro. Ein Grand Jury Proceeding dient dazu festzustellen, ob die Beweislage gegen einen oder mehrere potentielle Angeklagte ausreicht, um Anklage zu erheben. Die Jury ist in diesem Fall „die öffentliche Meinung“.

Die Auftaktsitzung, auf der die Eröffnungs-Plädoyers gehalten wurden, fand am 5. Februar 2022 via Live-Stream statt. Die Sitzung kann abgerufen werden über www.grand-jury.net. Am 12. und 13. Februar 2022, jeweils ab 18 Uhr, erfolgen die ersten Beweisaufnahmen. Links für den künftigen Live-Stream über www.grand-jury.net.

In ihrer Pressemitteilung schreibt die Gruppe, denen neben Fischer und Füllmich unter anderem die Rechtsanwältinnen N. Ana Garner und Deana Pollard Sacks (beide USA), Dipali Oja (Indien) und Dexter L. Ryneveldt (Südafrika) angehören:

„Wir, eine Gruppe von internationalen Anwälten und ein Richter, kündigen hiermit an, dass wir eine strafrechtliche Untersuchung nach dem Vorbild des Grand Jury-Verfahrens in den Vereinigten Staaten durchführen werden. Diese Grand Jury-Untersuchung dient als juristisches Musterverfahren, um einer Jury (bestehend aus den Bürgern der Welt) alle verfügbaren Beweise für die bisherigen Verbrechen von COVID-19 gegen die Menschlichkeit gegen „Anführer, Organisatoren, Anstifter und Komplizen“ vorzulegen, die bei der Formulierung und Ausführung eines gemeinsamen Plans für eine Pandemie behilflich waren, sie begünstigten oder aktiv daran teilnahmen. Zu den zu untersuchenden Straftaten gehören alle Handlungen, die von einer Person in Verfolgung eines gemeinsamen Plans zur Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgeführt oder unterlassen wurden, sowie alle derartigen kriminellen Handlungen, die in den verschiedenen Gemeinschaften von Geschworenen auf der ganzen Welt verurteilt wurden.

Diese Untersuchung ist vom Volk, durch das Volk und für das Volk und wird als „Gerichtshof der öffentlichen Meinung“ bezeichnet. Da es uns nicht gelungen ist, ein Gericht zu finden, das die tatsächlichen Beweise in den Gerichten des derzeitigen Systems anhört, führen wir dieses Verfahren außerhalb des derzeitigen Systems und auf der Grundlage des Naturrechts durch. Dieses wiederum beruht auf der festen Überzeugung, dass jeder Mensch leicht zwischen Gut und Böse und zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann.

Die Behauptung lautet, dass die Regierungen der Welt unter den kontrollierenden Einfluss korrupter und krimineller Machtstrukturen geraten sind. Sie haben sich abgesprochen, um eine Pandemie zu inszenieren, die sie seit Jahren geplant hatten. Zu diesem Zweck schufen sie absichtlich eine Massenpanik durch falsche Tatsachenbehauptungen und eine sozial konstruierte psychologische Operation, deren Botschaften sie über die Konzernmedien verbreiteten.

Ziel dieser Massenpanik war es, die Bevölkerung dazu zu bewegen, den so genannten „Impfungen“ zuzustimmen, die sich inzwischen weder als wirksam noch als sicher, sondern als äußerst gefährlich, ja sogar tödlich erwiesen haben.

Der wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Schaden, den diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Weltbevölkerung zugefügt haben, lässt sich in Quadrillionen von Dollar messen.

Die unten aufgeführten Anwälte werden mit Unterstützung einer Reihe hoch angesehener Wissenschaftler und Experten aus der ganzen Welt und unter der Schirmherrschaft eines portugiesischen Richters diese Untersuchung der Grand Jury durchführen und damit den Geschworenen (den Bürgern der Welt) ein vollständiges Bild dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit vermitteln.

Der „Gerichtshof der öffentlichen Meinung“ verfolgt mit seiner Untersuchung einen doppelten Zweck: Zum einen soll er als Musterverfahren dienen und Anklagen gegen einige der straf- und zivilrechtlich verantwortlichen Köpfe dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit erheben. Und zum anderen soll es – durch die Darstellung eines vollständigen Bildes dessen, womit wir konfrontiert sind, einschließlich des geopolitischen und historischen Hintergrunds – ein Bewusstsein schaffen für den faktischen Zusammenbruch des gegenwärtigen, gekaperten Systems und seiner Institutionen, und, als Folge davon die Notwendigkeit, dass die Menschen selbst ihre Souveränität wiedererlangen, und die Notwendigkeit, zuerst die Maßnahmen dieser Pandemie zu stoppen, indem sie sich weigern, sie zu befolgen, und die Notwendigkeit, ihr eigenes neues System der Gesundheitsfürsorge, der Bildung, der Wirtschaft und der Justiz in Gang zu setzen, damit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf der Grundlage unserer Verfassungen wiederhergestellt werden können.“

Der „Gerichtshof der öffentlichen Meinung“ arbeitet angabegemäss unabhängig von jeder Regierung und jeder Nichtregierungsorganisation. Die logistische Unterstützung erfolgt durch den Corona-Ausschuss.

Die Beteiligten im Einzelnen:

Vorsitzender Richter Rui Fonseca E Castro

Verfahrensbeteiligte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältin Virginie de Araujo Recchia, Frankreich
Rechtsanwältin Claire Deeks, Neuseeland
Rechtsanwältin Viviane Fischer, Deutschland
Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, Deutschland
Rechtsanwältin N. Ana Garner, USA
Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen, Italien
Rechtsanwalt Tony Nikolic, Australien
Rechtsanwältin Dipali Ojha, Indien
Rechtsanwalt Dexter L-J. Ryneveldt (Adv.), Südafrika
Rechtsanwältin Deana Sacks, USA
Rechtsanwalt Michael Swinwood, Kanada

Kooperierende Menschenrechtsverteidiger und Rechtsaktivisten:

Tjaša Vuzem (Slowenien)

Dr. Christiane Grieb (Kanada)

Leslie Manookian (USA)“