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Stiftung Corona-AusschussBericht (kurz)

SARS-CoV2 und die Lockdown-Folgen

Berlin – 14 September 2020

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Einführung

Der Corona-Ausschuss wurde im Juli 2020 von den Rechtsanwältinnen Antonia Fischer und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus Hoffmann aufgesetzt. Er sucht Antworten auf die juristischen Fragen, ob die Anti-Corona- Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems („flatten the curve“) und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten – dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und verhältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht worden sind. Dazu wurden im Zeitraum 14. Juli 2020 bis 21. August 2020 in insgesamt 13 Sitzungen ExpertInnen und ZeugInnen zur Sache befragt. Der vorliegende Kurzbericht stellt die bedeutsamsten Erkenntnisse der Sitzungen überblicksartig dar. Eine Langfassung ist in Arbeit, weitere Sitzungen folgen.

Alles steht still – die Hochphase des Lockdowns

Im Januar 2020 zeichnete sich ab, dass ein als neuartig bezeichnetes Coronavirus von China nach Deutschland übergreifen würde. Anfang März 2020 zeigten die Medien be- ängstigende Bilder von Krankheit und Tod in Italien: überfüllte Krankenhäuser, Särge, Mi- litär im Noteinsatz. Die Bundes- und Landesregierungen entschlossen sich, zum 22. März 2020 einen Lockdown über Deutschland zu verhängen, was u.a. die mehrmonatige Schließung von Kindergärten, Spielplätzen, Schulen, Universitäten, Theaterhäusern, Konzertsäle, Kinos, Restaurants und sämtlichen Geschäften, die nicht der unmittelbaren Grundversorgung der Bevölkerung dienten, beinhaltete. Versammlungen wurden verboten, Hygienevorschriften festgeschrieben und soziale Kontakte eingeschränkt (Besuchsverbot im Altenheim und in Krankenhäusern, Abstandsgebot etc.). Zwischenzeitlich ist es zu Lockerungen in vielen Bereichen – Öffnung von Schulen, Restaurants, Geschäften etc. – gekommen, in anderen Bereichen haben sich Regelungen verschärft – z.B. teilweise buß- geldbewehrte Maskenpflicht.

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Die Maßnahmen griffen und greifen teilweise immer noch tief in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Insbesondere betroffen sind die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG), die Berufswahl- und Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), das Eigentumsrecht (Art. 14 GG), speziell das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, die Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts (Art. 2 Abs. 2 S. 2), das Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR), die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien (Art. 21 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).

In der öffentlichen Diskussion wirkt es so , als gälte die Gleichung Corona-positiv = infiziert = ansteckend = erkrankt = todgeweiht, so dass scheinbar abgewogen werden muss zwischen potentiellen Todesopfern und Einschränkungen der Freiheitsrechte, ver- kürzt also: Leben der Großmutter gegen Verzicht auf Singen in der Karaokebar. Es ist klar, dass das Rechtsgut Leben so scheinbar jeden Eingriff rechtfertigt.

Die emotionale Gleichung Corona-positiv = todgeweiht stimmt angesichts der äußerst geringen Todesrate bei SARS-CoV-2 jedoch von Anfang an nicht. Die Maßnahmen zielten gemäß Regierungsaussagen daher auch nie auf die Abwehr einer sicheren Kata- strophe, sondern lediglich darauf ab, Risiken für die Bevölkerung durch eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems abzuwehren bzw. generell der Ausbreitung von SARS-CoV-2 entgegenzuwirken.

Die verfassungskonforme, juristisch relevante Frage lautet daher: Stimmt das Verhältnis zwischen der Reduzierung des Risikos, an Covid-19 zu erkranken und ggfs. zu sterben, und dem (realisierten) Risiko, dass die Abwehrmaßnahmen negative Auswirkungen zeitigen. Es geht letztlich also um die Abwägung von Lebensrisiken. Nur wenn das Heilmittel nicht schädlicher ist als die Krankheit, kann eine Maßnahme gerechtfertigt sein.

Grade bei massiven Freiheitsbeschränkungen ist der Staat verpflichtet, fortwährend zu prüfen, ob diese zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sind, ob es mildere Mittel gibt und/oder die Kollateral Schäden schwerer wiegen als z.B. der Gesundheitsschutz. Der Staat muss sich dabei ständig aktiv um Erkenntnisgewinn (z.B. hinsichtlich Gefährlichkeit des Virus, Zuwachs an Lockdown-Opfern) bemühen, um so die Grundrechtseingriffe stets auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

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Gefährlichkeit des Virus

Schnell wurde klar, dass sich die Befürchtungen, dass SARS-CoV-2 deutlich gefährlicher im Hinblick auf Übertragbarkeit, Krankheitslast und Mortalität sein könnte als eine Influenza, als unzutreffend erwiesen. Hierzu sind in der Zwischenzeit eine große Vielzahl von Studien durchgeführt worden. Bereits im April 2020 teilte das italienische Gesund- heitsamt mit, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 83 Jahren liege und so gut wie niemand ohne Vorerkrankungen verstorben sei. Teilweise hatten die Toten bis zu drei, teils schwere Vorerkrankungen, insbesondere im Bereich Herz-Lunge. Auch in Deutsch- land zeigt die diesjährige Grippesaison weder im ambulanten noch im stationären Bereich außergewöhnliche Morbiditäts- oder Mortalitätsdaten. Auffällig ist lediglich, dass eine vorübergehende Übersterblichkeit in den ersten Wochen des Lockdowns erkennbar wur- de. Insgesamt waren Arztpraxen und Kliniken weit weniger in Anspruch genommen und auch die Bestattungsunternehmer hatten in diesem Jahr nicht so viel zu tun wie z.B. in 2018.

Zum Vergleich: Die Grippewelle 2017/18 führte in Deutschland laut Robert-Koch- Institut (RKI) trotz Impfstoff zu einer Übersterblichkeit mit 25.100 Opfern aus allen Al- tersgruppen. Im Jahr 2018 gab es zudem fast 30.000 Unfalltote inklusive 3000 Verkehrsop- fern. An im Krankenhaus erworbenen Infektionen sterben in Deutschland jährlich rund 15.000 Menschen.

Die Symptomatik von Covid-19 entspricht der einer Grippe, weitere Phänomene wie z.B. die vom Hamburger Pathologen Prof. Klaus Püschel im Rahmen von entgegen der Empfehlung des RKI durchgeführten Autopsien beobachteten Mikrothrombosen haben sich bis dato nicht als originäres SARS-CoV-2-Symptom herausgestellt. Sie sind Folgen ei- ner übermäßigen oder fehlgesteuerten Immunreaktion und auch von anderen Viruser- krankungen als Komplikation bekannt. Nach Recherchen des Lungenfacharztes und Epi- demiologen Dr. Wolfgang Wodarg gibt es mangels Autopsien bei immobilisierten Influenza-Patienten (z.B. im Altersheim), bei denen ein ähnlicher Befund erwartet werden könnte, keine aktuellen Vergleichs-Studien. Für das Grippejahr 1969/70 beschrieb O. Hafer- kamp jedoch ähnliche Effekte für Grippetote. Die Vermutung, dass SARS-CoV-2 Symptome wie beim Kawasaki-Syndrom verursachen würde, hat sich bislang nicht bestätigt.

Laut Einschätzung des ehemaligen Chefarztes Dr. Gerd Reuther dürften nicht für die Behandlung von Covid-19 zugelassene Medikationen Ursache für viele „Covid-Tote“

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gewesen sein. In Deutschland hatten sich Vorschläge zum „emergency use“ von Medikamenten und Medizinprodukten über medizinische Fachzeitschriften wie The Lancet verbreitet. In Italien gab es laut Information des italienischen Arztes Dr. Luca Speciani sogar eine entsprechende, schriftliche Handlungsanweisung vom Gesundheitsamt. In Norditali- en klagen inzwischen Angehörige wegen kunstfehlerhafter Behandlung gegen die regio- nale Regierung. In der Anfangsphase wurde dort standardmässig mit Paracetamol, Cortison, Antibiotika, einem Virusstatikum, Hydroxychloroquin und Intubationsbeatmung behandelt. Die beiden ersteren Medikamente regeln das Immunsystem herunter, was im Einzelfall sinnvoll sein kann, nicht jedoch als Standardanwendung, Antibiotika sind bei einer Virusinfektion sinnlos, belasten aber den Organismus und die Intubierung ist durch die Gefahr von Verletzungen, Überdruckschäden und Suprainfektionen (mit resistenten Keimen) besonders für ältere Patienten sehr gefährlich. Die schonendere Maskenbeat- mung, von der das RKI zunächst aus Angst vor infektiösen Aerosolen abgeraten hatte, wird inzwischen erfolgreich praktiziert, so Dr. Gerd Reuther. Als laut RKI-Präsident Prof. Lothar Wieler äußerst aussichtsreich hat sich in schweren Fällen eine Behandlung mit Hy- perimmunseren, die aus dem Blut genesener Patienten gewonnen werden, herausgestellt. Wegen seit April 2020 fehlender Patienten sind die erforderlichen klinischen Studien in ausreichender Qualität aber nicht mehr durchführbar.

Untersuchungen von Blutkonserven aus der Vor-Covid-19-Zeit legen nahe, dass über 80 % der Menschen gegen das neuartige Coronavirus wegen seiner Verwandtschaft zu anderen Erkältungs- Coronaviren bereits immun sein dürften bzw. eine zelluläre Kreuzimmunität aufweisen, die sie auch vor den jetzt zirkulierenden SARS- Coronaviren wei- testgehend schützt. Kinder, Jugendliche, Eltern, Erziehende und Lehrkräfte frischen diese Kreuzimmunität offenbar jedes Jahr auf, ohne ernstlich krank zu werden, so Dr. Wolfgang Wodarg. Lediglich Menschen ohne solch ein jährliches Virus-Update, also alleinlebende ältere Menschen oder Menschen mit einem durch Krankheit oder Behandlung geschwäch- ten Immunsystem sind anfälliger für Komplikationen. Sie gelte es zu schützen.

Eine Auswertung von insgesamt 23 weltweit durchgeführten Studien hat gezeigt, dass die Corona Infektions-Todes-Rate (IFR) für Personen über 70 Jahren bei ca. 0,12 % liegt, bei Personen unter 70 Jahren bei lediglich 0,04 %. Bei näherer Betrachtung der auf sehr unterschiedlicher Datenbasis erstellten Statistiken stellt sich heraus, dass sich die In- fektions-Todes-Raten und deren Altersverteilung bei Influenza und Covid-19/Corona-In- fektionen nicht wesentlich voneinander unterscheiden.

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Schmierinfektionen kommen laut den Ergebnissen der sog. Heinsberg- Studie des Virologen Prof. Hendrik Streeck kaum vor. Die Übertragung via Aerosole scheint belegt, allerdings nicht mit der vermuteten, hoch aggressiven Verbreitungsdynamik. Der ehema- lige Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Wodarg berichtet, dass Studien gezeigt haben, dass Kinder generell kaum eine seuchenhygienisch relevante Quelle sind, weil sich in ih- rem Umfeld regelmäßig und ohne ernste Krankheitsverläufe schnell eine schützende Herdenimmunität entwickele.

Internationale Publikationen belegen, dass ca. 5 bis 15 % der Atemwegs-Erkrankungen durch Erkältungs-Coronaviren verursacht oder mitverursacht werden. Dr. Wolfgang Wodarg weist auch darauf hin, dass es lange bekannt sei, dass bei respiratorischen viralen Atemwegserkrankungen sehr oft (bis ca. 50 %) durch zwei oder gar mehrere miteinander oder direkt nacheinander auftretende Virenarten verursacht werden. Im Hinblick auf Grippeimpfungen sei das Phänomen wissenschaftlich belegt, dass die Grippeimpfung zwar das Risiko minimiere, an Influenza zu erkranken. Die Grippegeimpften litten jedoch genau so häufig an Atemwegserkrankungen wie die Ungeimpften. Der Platz im Reigen der Viren, den die Grippeimpfung freigemacht habe, werde nämlich sogleich von einem anderen erreger, z.B. Rhinovirus oder Coronavirus eingenommen, so Dr. Wolfgang Wo- darg. Auffallend ist, dass es im Jahr 2020 offiziell kaum Grippetote gibt – im Vergleich zu durchschnittlich 8.000 Grippetoten und sogar 25.100 Toten im Extrem-Jahr 2017/2018. Wahrscheinlich ist hierfür ein sogenannter Attention Bias, eine besonders konzentrierte und vorliegend sogar finanziell geförderte Beobachtung von großer irreführender Bedeu- tung.

Welche Rolle SARS-CoV-2 im Rahmen der Atemwegserkrankungen überhaupt spielt, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand im Ausschuss unklar geblieben. Eine Über- sterblichkeit war in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 gemäß einer entsprechenden Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes nicht festzustellen. In Deutschland sterben jeden Tag durchschnittlich 2.500 bis 3000 Personen. Legt man die Anzahl der Per- sonen, deren Tod Covid-19 zugeordent wird, auf die vergangen Monate um, so sind in- nerhalb von sechs Monaten ca. 50 Personen pro Tag in Zusammenhang mit Corona ver- storben. Ohne Test wäre Covid-19 möglicherweise gar nicht als eigenständiges Krank- heitsgeschehen aufgefallen. Die Covid-19-Kranken und -Toten wären wahrscheinlich als Opfer einer durch Grippe, einen Rhinovirus oder einen der bereits bekannten Coronaviren ausgelösten Atemwegsinfekt (fehl-)erfasst worden.

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Aussagekraft des PCR-Tests

SARS-CoV-2 soll derzeit vermittels eines PCR-Tests nachgewiesen werden. Dieser spürt winzige virale Gen-Abschnitte auf, repliziert diese immer wieder und macht sie dadurch messbar. Aus den so vermehrten und nachgewiesenen Genabschnitten werden Rückschlüsse auf das Vorhandensein von vorher als Träger solcher Abschnitte definierten Viren gezogen. Je einmaliger und typischer diese Abschnitte ausgewählt und gefunden werden, um so wahrscheinlicher ist die Anwesenheit des gesuchten Virustyps.

Einzelne Abschnitte des gesuchten SaRS-CoV-2-Virus kommen wie das für die Virushülle codierende E-Gen bei vielen schon lange auch in Europa verbreiteten Coronaviren vor. Wenn, wie von der WHO für einige Zeit vorgeschlagen und von vielen Laboren praktiziert, nur diese weniger spezifischen Gen-Abschnitte bestimmt werden, ist der PCR Test besonders häufig falsch positiv.

Wegen der unübersichtlichen Praxis der PCR-Testungen ist eine Aussage zur epide- miologischen Bedeutung der SARS-CoV-2 Viren bis heute nahezu unmöglich. Aus den PCR-Testergebnissen allein lassen sich nach übereinstimmender Aussage der vom Ausschuss befragten Spezialisten und Labore keine verlässlichen Abschätzungen für Infektionsrisiken und damit auch keine infektionsbegrenzenden Maßnahmen ableiten.

Der Biochemiker und Nobelpreisträger Kary Mullis hatte den PCR-Test im Jahr 1983 entwickelt, um DNA-Sequenzen in vitro zu vervielfältigen. Sein Test, so Mullis, sei für diagnostische Zwecke nicht geeignet. Wie die Biologin Prof. Ulrike Kämmerer, die Immunologin und Virologin Prof. Dolores Cahill, der Immunologe Prof. Pierre Capel und der Mikrobiologe Clemens Arvay im Corona-Ausschuss übereinstimmend erklärten, kann mit dem Test auch heutzutage nicht festgestellt werden, ob eine aktive Virusinfektion vorliegt. Die mit dem Test aufgefundenen Gensequenzen können ebenso gut aus einer bereits überwundenen Virusinfektion oder einer Kontamination stammen, die gar nicht zu einer Infektion führt.

Viele der unterschiedlichen derzeit genutzten und weiterhin nicht amtlich validierten SARS-CoV-2-Tests reagieren, wie z.B. der INSTAND-Ringversuch der Deutschen Akkreditierungsstelle schon im April 2020 gezeigt hat, bei einer Leerprobe zu 1,4 % falsch positiv, bei einer mit dem bekannten Coronavirus HCoV OC 43 versetzten Probe sogar bis zu 7,6 % falsch positiv. Es sind diverse Tests im Umlauf, die laut Ringversuch in

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bemerkenswerten 20 bis 50 % der Testungen falsch positiv anschlagen, was wie beschrieben auch daran liegen kann, dass diese teilweise lediglich das unspezifischere E-Gen ansteuern.

Viele deutsche Labore verwenden sog. Haustests auf der Basis der von der WHO veröffentlichten Testprotokolle (vergleiche z.B. das sogenannte Drosten-Testsassay vom 17. Januar 2020). Diese bedürfen gemäß europäischer Standards grundsätzlich einer amtli- chen Validierung. Auf eine solche wird in der Praxis jedoch wegen der „Notlage“ weitest- gehend verzichtet.

Es ist nach Vorstehendem unmöglich festzustellen, wieviele der – Stand 27. August 2020 – insgesamt 239.507 vom RKI positiv getesteten Personen tatsächlich infiziert waren. Das Gleiche gilt für die 9288 bis dahin angabegemäss in Zusammenhang mit Corona Ver- storbenen.

Berichte aus anderen Ländern

Die Covid-19-Statistik der USA (angabegemäß ca. 5,3 Millionen Infizierte und 180.000 Tote bis Ende August) wurde inzwischen stillschweigend korrigiert und zwar dergestalt, dass nur noch bei unter 10.000 Patienten Covid-19 als alleinige Todesursache aufgeführt wird. Bei den restlichen (vielfach hochbetagten) Toten geht die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC davon aus, dass Covid-19 wegen der zahlreichen Vorerkran- kungen allenfalls mitursächlich gewesen sein kann. Die holistische, amerikanische Ärztin und engagierte Chronistin des Corona-Geschehens Pam Popper hat dem Ausschuss mit- geteilt, dass es in den USA große Fehlanreize gab und gibt, Corona zu diagnostizieren. Es bestehen Anweisungen, Patienten, bei denen auch nur die subjektive Vermutung bestehe, dass diese an Covid-19 erkrankt seien, als solche zu erfassen. Die Krankenhäuser erhalten für die Intubierung eines SARS-CoV-2-Positiven nicht den Standardsatz von 13.000 US- Dollar sondern das Dreifache, also 39.000 US-Dollar. Auch Menschen, bei denen gar kein Test durchgeführt wurde, weil sie das Warten in einer Test-Warteschlange abbrachen, ist ein positives Testergebnis mitgeteilt worden.

Zu der Auslastungslage der Krankenhäuser berichtet Pam Popper, dass in New York auf den Parkplätzen, anders als in der Presse behauptet, keine Patienten untergebracht

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waren. Das Krankenhausschiff von Donald Trump sei quasi leer gewesen. Zudem seien, während angeblich die spektakulären Behandlungen an untypischen Orten stattfanden, völlig intakte Krankenhäuser geschlossen gewesen. Es seien im Übrigen keinerlei Unter- schiede zwischen der Anzahl der positiv Getesteten in den Bundesstaaten mit und den Bundesstaaten ohne Lockdown festgestellt worden.

Dr. Luca Speciani teilt mit, dass es auch in Italien Fehlanreize für die Diagnosestel- lung Covid-19 gegeben habe. So seien z.B. den Angehörigen Beerdigungszuschüsse in Höhe von 300 € gezahlt worden, wenn auf dem Totenschein Corona gestanden habe. Dr. Speciani berichtet weiter, dass ca. 7000 nur leicht erkrankte Personen von den Kranken- häusern in personell dürftig ausgestattete Altenheimen verlegt und dort isoliert worden seien. Allein dadurch sei es zu vielen Infektionen und unklaren Todesfällen bei den Heimbewohnern gekommen. Dies sei neben der Ausreise von einer Vielzahl von auslän- dischen Pflegekräften kurz vor dem Lockdown eine Hauptursache für das Sterbegesche- hen in den Heimen gewesen.

Der Unternehmer Ash Zrl berichtete aus Nepal, dass es bei 32 Millionen Nepalesen lediglich 70 Corona-Tote gebe. Zudem hätten 11 Personen nach Erhalt der Diagnose Corona Selbstmord begangen. Das Land habe einen mehrmonatigen massiven Lockdown erlebt mit verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Demonstrationen seien verboten, verzweifelte Studenten und Künstler befänden sich im Hungerstreik, auch um gegen das Verschwinden von 90 Millionen US-Dollar zu protestieren, die zur Heimholung von fünf Millionen Auslandsnepalesen bestimmt gewesen seien.

Der südafrikansiche Rechtsanwalt Anthony Brinks berichtete von einem massiven Lockdown bei äußerst geringfügigem Covid-19-Sterbegeschehen. Der offizielle Verkauf von Alkohol und Zigaretten sei verboten worden. Dadurch habe der Staat erhebliche fi- nanzielle Einbußen erlitten und sei nun gezwungen, auf Mittel des IWF zurückzugreifen. Der Rechtsanwalt äußerte die Befürchtung, dass Südafrika in seiner wirtschaftlichen Be- drängnis hier in einen Knebelvertrag gezwungen werden könne.

Schweden hat die Corona-Krise als eines von wenigen Ländern ohne Lockdown bewältigt. Der Psychologe und Journalist Patrick Plaga berichtet, dass das Leben in Schweden auch während der Krise ruhig weitergegangen sei, die Wirtschaft sei nur in geringem Umfang beeinträchtigt worden. Kindergärten und Grundschulen waren die ganze Zeit geöffnet, lediglich weiterführende Schulen und Universitäten wurden geschlossen.

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Große Veranstaltungen waren verboten, die Menschen hätten sich gut an eine Reihe von Hygieneregeln gehalten (Hände waschen, Abstand halten). Masken werden in Schweden nicht getragen. Der Großteil der hochbetagten Corona-Opfer habe in Altenheimen gelebt, bei denen der Schutz, wie der Leiter des Gesundheitsamts und Chefvirologe Anders Teg- nell eingeräumt habe, nicht ausreichend gelungen sei.

Patrick Plaga erläutert, dass Anders Tegnell, der bereits im Rahmen der Schweinegrippe in gleicher Funktion tätig gewesen sei, beständig auf eine beruhigende Kommunikation mit der Bevölkerung geachtet habe. Z.B. würde die Anzahl der Corona-Positiven im Fernsehen nicht kumulativ ohne Abzug der (geschätzten) Genesenen wie in Deutsch- land präsentiert, sondern vielmehr nur die tägliche Inzidenz, was eine lebensnähere Dar- stellung sei. Patrick Plaga vermutet, dass Andres Tegnell durch seinen beruhigenden Auf- tritt auch ein panikhaftes Impfen vermeiden wolle, was bei der Schweinegrippe zu vielen Schäden geführt habe (u.a. Narkolepsie, Autoimmunerkrankungen). Bemerkenswert in Schweden ist, dass in einem gesundheitlichen Notstand der Chef des Gesundheitsamts alleinzuständig werde und dadurch kein Einfluss der Politik auf die gesundheitspolitischen Entscheidungen möglich sei.

Die deutsche Journalistin Gaby Weber berichtet aus Argentinien. Das Land leide unter einem derart massiven Lockdown-Regime, dass selbst das Ausborgen eines Eies von einem Nachbarn zu einer Haftstrafe führen könne. Die Gerichte seien seit fünf Monaten geschlossen, so dass kein Rechtsschutz zu erlangen sei. Im Zuge des Lockdowns seien vie- le Kriminelle entlassen worden, die nun teilweise erneut Straftaten begangen hätten. Der Lockdown wurde bei einer Evidenz von null Corona-Toten verhängt. Die Argentinier sei- en verzweifelt, weil ihre Wirtschaft ohnehin völlig am Boden sei.

Gefahr für das Gesundheitswesen

Ziel der Maßnahmen in Deutschland war die Reduzierung der Gefahr, dass das Gesundheitssystem so überlastet würde, dass keine ausreichenden Behandlungskapazitäten für die vielen Kranken, insbesondere die stationär bzw. intensiv zu Versorgenden zur Verfügung stehen würden. Deutschland verfügt über 20.000 Intensivbetten, durch die Coro- na- Aufstockung wurden bis zu 30.000 Betten geschaffen.

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Ausweislich der ständig aktualisierten Übersicht der Universität Konstanz (www.- corona-vis.de) drohte zu keinem Zeitpunkt auch nur im Geringsten eine Überlastung. Die Auslastungsquote lag zumeist deutlich unter 70 % und viele Krankenhäuser mussten MitarbeiterInnen in Kurzarbeit schicken. Bei der Charité z.B. lag die Auslastungsquote im März/April bei ca. 60 %. Der ehemalige Chefarzt Dr. Gerd Reuther bestätigt dem Aus- schuss gegenüber die durchgängige Unterauslastung vieler Krankenhäuser aus eigener Anschauung.

Ergebnis: SARS-CoV-2 und die möglicherweise durch das Virus ausgelöste Atemwegserkrankung Covid-19 stellten und stellen ein geringes Risiko hinsichtlich einer Überlastung des deutschen Gesundheitswesens dar, so dass Maßnahmen, die darauf gerichtet waren, einer solchen Überlastung entgegenzuwirken nur eine bescheidene Effektivität entfalten konnten.

Nichts geht mehr – der Lockdown auf dem Höhepunkt

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Negative Auswirkungen der Maßnahmen

Der Lockdown im Sinne des Gesamtpakets der freiheitsentziehenden und freiheits- einschränkenden Maßnahmen, die am 22. März beschlossen wurden (einschließlich derer, die wie das Verbot großer Veranstaltungen schon zuvor galten und aufrechterhalten wur- den), stellt die massivste, die gesamte Bevölkerung flächendeckend betreffende Grund- rechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar.

Das Maßnahmenpaket hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf das gesellschaftliche, kulturelle, soziale Leben, auf die Gesundheit der Menschen in Deutschland und auf ihre wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten entfaltet.

Um zu einer Einschätzung der Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen zur Abwendung der Virusgefahren zu gelangen, hat der Ausschuss eine Vielzahl von Expert- Innen und Betroffenen befragt.

Die Lage der Kinder

Die Lage der Kinder und Jugendlichen in der Coronakrise stellt sich gemäß sachverständiger Stellungnahme der Psychologin Elisabeth Sternbeck als äußerst problematisch dar. Im totalen Lockdown waren sie ihres gewohnten sozialen Umfeldes außerhalb der Familie (Kita, Schule) völlig entrissen, hatten kaum Kontakt zu anderen Kindern, wurden von den insoweit vielfach ungeübten Eltern unterrichtet und waren erstmalig massiv auf die Nutzung digitaler Medien zu Bildungszwecken angewiesen. Im Lockdown haben sich bestehende familiäre Probleme oft verstärkt. Auch sei es durch die Mehrfachbelastung der Familien – Homeoffice, Kinderbetreuung, Corona-Ängste, familiäre Enge, fehlende Aus- senkontakte, Existenzängste – erst zu Problemen gekommen. Die Kinder antworten auf die Belastung mit der Herausbildung von teilweise großen Ängsten und Aggressionen. Elisabeth Sternbeck berichtet von einem kleinen Jungen, der glaubt, an seinen Händen säßen lauter kleine (Corona-)Käfer, weshalb er sich von anderen Menschen fernhalten müsse.

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Als eine Ursache für die zu beobachtende Traumatisierung großer Bevölkerungsteile nennt Elisabeth Sternbeck ebenso wie der Psychoimmunologe Prof. Christian Schubert die von der Regierung offenbar sehr genau umgesetzte Kommunikationsstrategie des Papiers „Wie wir Covid-19 in den Griff kriegen“ aus dem Bundesinnenministerium. Dort wird der Regierung empfohlen, eine Schockstrategie anzuwenden, um die Menschen zur Einhal- tung von Hygieneregelung zu motivieren. Insbesondere solle die Angst vor einem qual- vollen Erstickungstod geliebter Angehöriger beschworen werden, für den man selbst ver- antwortlich sein könne, wenn man sich z.B. nicht gründlich genug die Hände wasche. Prof. Christian Schubert weist darauf hin, dass psychische Traumata zu Immunsupprimie- rungen führen, deren Effekte sich in der RNA niederschlagen und epigenetisch sogar an künftige Generationen weitergegeben werden können.

Elisabeth Sternbeck verweist auf das in Bezug auf die Masken besonders eindrückli- che Experiment des „Still Face“, in dessen Rahmen eine Mutter ihrem Baby ein völlig un- bewegliches Gesicht zeigt und nicht mehr durch Mimik auf es eingeht. Bereits nach zwei Minuten vergeblicher Versuche, eine sichtbare Reaktion der Mutter hervorzurufen, be- ginnt das Baby zu weinen und zu schreien. Dieses Experiment zeigt eindrücklich, wie wichtig das Lesenkönnen in den Gesichtern und die emotionale optische Reaktion durch Mimik insbesondere für die menschliche Entwicklung ist.

Tina Romdhani von der Initiative „Eltern stehen auf“ berichtet von Diskrimierungen, die Kindern, die keine Masken tragen können, u.a. durch Strafarbeiten widerfahren und von der Zwietracht, die die unterschiedlichen Einstellungen zu diesem Thema zwischen den Menschen säen.

Die Lage in den Pflegeheimen

In den Pflegeheimen ist durch den Lockdown großes Leid entstanden. Es wurden weitreichende Besuchsverbote verhängt, sowohl in Bezug auf die Angehörigen als auch in Bezug auf Ärzte, Physiotherapeuten, Logopäden, Fußpflege etc. Dadurch hat sich der Ge- sundheitszustand vieler Pflegebedürftiger verschlechtert, teilweise irreversibel. Die ab- rupte Veränderung der Lebensumstände – z.B. das Ausbleiben helfender Verwandter – hat insbesondere Demenzkranke in großen Stress und emotionale Belastung versetzt. In die- ser Lage haben viele den Lebensmut verloren, wie die Pflegeexpertin Adelheid von Stös-

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ser berichtet. Die in vielen Heimen ohnehin schon schwierige Pflegesituation hat sich durch die Maßnahmen noch einmal erheblich verschlechtert, wie der Berufsbetreuer Mar- tin Kusch mitteilt. Der „Pflege-TÜV“ vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK wurde eingestellt, so dass keine offizielle Kontrolle der Pflegequaltiät mehr erfolgen konnte, zudem sei das wichtige Regulativ der Interventionsmöglichkeit der Angehörigen und Betreuer gegen Missstände entfallen. Viele Heimbewohner würden von den überlasteten Pflegekräften unnötig häufig mit Sedativen beruhigt mit den entsprechenden negativen, teilweise sogar lebensbedrohlichen Folgen. Eine Angehörige berichtet über die extremen Auflagen im Heim ihrer Mutter, die dazu führten, dass sie ihre 90jährige demente Mutter an deren Geburtstag nur durch eine auf Kipp stehende Balkontür sprechen konnte, eine von beiden Seiten als traumatisch erlebte Situation.

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Martin Kusch beschreibt die Lage der Heimbewohner als schlimmer als die von Gefängnisinsassen, da man im Heim vielfach noch nicht einmal allein mit den Bewohnern sprechen könne, sondern nur unter Aufsicht einer Pflegekraft, was wiederum Arbeitskraft von der Betreuung der Heimbewohner abziehen würde.

Die Masken

Die Psychologin Daniela Prousa erläutert ihre Studie, wonach 60 % der sich deutlich von den Verordnungen belastet fühlenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebten. Dies äußere sich an einer stark reduzierten Teilhabe am Leben in der Ge- sellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialem Rückzug, herabgesetzter gesundheitlicher Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorgängiger gesundheitlicher Probleme (posttrauma- tische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne).

Gem. der Darstellung des Psychiaters und Psychotherapeuten Dr. Hans-Joachim Maaz reaktiviert die Maske auch bereits in der Gesellschaft vorhandene Traumata und droht zum Projektionsobjekt und Blitzableiter für eigenen Frust und Stress zu werden, woraus sich teilweise auch die sehr aggressiven Zurechtweisungen für scheinbare „Mas- kenverweigerer“ erklären können. Diesen würden charakterliche Schwächen oder auch sonstiges Fehlverhalten angedichtet bzw. antizipiert wie z.B. asoziales Verhalten wie Diebstahl. Das im Corona-Kontext wieder aufkommende Denunziantentum sei gesamtgesellschaftlich höchst bedenklich.

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Es stehe zu befürchten, dass insbesondere auch angesichts der Kinder, die mit dem social distancing ein dem Menschen gar nicht gemäßes Verhalten erlernten, bereits ein sehr großer therapiebedürftiger Personenkreis entstanden sei und bei einem Persistieren der Problemlage weiterhin entstehen werde.

Sozio-kulturelle Schäden

Der Professor für Öffentliches Recht Dietrich Murswiek schreibt in seinem Gutach- ten zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen: „Es ist schwierig, die ideellen Schäden zu gewichten. Sie dürfen aber nicht unterschätzt werden. Der Mensch ist ein soziales Wesen. Soziale Interaktion, geistige, kulturelle, musische Betätigungen gehören zum Kernbereich dessen, was die menschliche Persönlichkeit – natürlich mit individuellen Unterschieden – ausmacht und was den Menschen vom Tier unterscheidet. Einschränkungen und Verbote können relativ belanglos sein, wenn sie von kurzer Dauer sind, aber über ei- nen längeren Zeitraum hinweg beeinträchtigen sie die Möglichkeiten der Persönlichkeits- entfaltung auf sehr schwerwiegende Weise.“

Zu diesen Aspekten, die vom Ausschuss noch näher beleuchtet werden müssen, ge- hören u.a. die Bildungseinbußen durch Ausfall oder Einschränkungen des Schulunter- richts und anderer Bildungseinrichtungen, der Verlust an kulturellen Anregungen/Erleb- nissen durch Schließung von Theatern, Konzert- oder Opernhäusern etc., das Wegfallen musischer Entfaltungsmöglichkeiten durch Verbote, die gemeinsames Musizieren in Orchestern oder Chören unterbinden, der Verlust von Gemeinschaftserlebnissen/persönlichem sozialen Miteinander durch Verbot von Zusammenkünften in Vereinen, Verbot von Veranstaltungen, Verbot von Ansammlungen, Schließung von Kneipen und vieles mehr.

Datenschutz

Datenschutzrechtlich haben sich in Zusammenhang mit Corona viele Probleme ge- zeigt. Der PCR-Test darf nach geltendem Recht grundsätzlich nur von einem Arzt bzw. unter der Aufsicht eines Arztes durchgeführt werden. Der Patient hat einen Anspruch, die

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Namen des verantwortlichen Arztes und die Bezeichnung des beauftragten Labors zu erfahren, er ist zudem darüber aufzuklären, was mit seinen Proben geschieht. Eine Genanalyse der in der Probenahme unweigerlich mit befindlichen Patienten-DNA darf grundsätzlich nur bei erteilten Einverständnis erfolgen. Hier ist aber derzeit die eigentlich erforder- liche Kontrolle nicht möglich. Sollte die DNA zu Forschungszwecken verwendet werden, so müsste der Patient genau darüber aufgeklärt werden, um welches konkrete Forschungsprojekt es sich handelt. Der exemplarisch besprochene Einsendeschein an die Labor Berlin Charité Vivantes GmbH, der über das Konsiliarlabor für Coronaviren auf der Webseite des RKI verlinkt ist, genügt diesen Anforderungen nicht. Der Ausschuss hat die ZuschauerInnen aufgefordert, die Umstände ihrer Probennahme zu schildern, so dass Er- kenntnisse über das Ausmaß der sich abzeichnenden datenschutzrechtlichen Problematik gewonnen werden können.

Die Tracking-App ist in ihrer aktuellen Form nach Expertenansicht Datenschutz- rechtlich nicht bedenklich, durch die mangelnde Verfolgbarkeit der Kontakte ist sie aber auch nicht zielführend. Im Zuge der Einführung der App ist im Betriebssystem von Handys jedoch eine Schnittstelle geschaffen worden, die die Ortung und Verfolgung von Mobiltelefonen möglich macht.

Die teilweise in irgendwelchen Schubladen liegenden Anwesenheitslisten in den Restaurants sind datenschutzrechtlich sehr problematisch. Die Gefahr, dass diese auch für andere Zwecke – z.B. die Ermittlungsarbeit der Polizei in anderer Sache – missbraucht werden, hat sich in Einzelfällen bereits realisiert.

Impfen als Ausweg?

Ein normales Leben soll gemäß Regierungsverlautbarung erst dann (eventuell) wieder möglich sein, wenn ein Impfstoff gefunden ist. Es sind derzeit ca. 170 Anträge auf Zulassung von Impfstoffen bei den relevanten Behörden gestellt. Davon will die Mehrheit mit als experimentell anzusehenden Technologien arbeiten. Neu sind insoweit speziell die mRNA-/DNA-Impfstoffe, wie der Biomediziner Clemens Arvay berichtet. Diese werden teilweise vermittels Elektrostimulation in die Zellen eingebracht und nutzen dann – potentiell – alle körpereigenen Zellen als Bioreaktor für die Produktion von Antigenen. Dies stellt, auch wenn es im Gesetz sprachlich anders gefasst ist,          de facto eine gentechnische Manipulation am Menschen dar.

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Es ist zudem ein Verfahren, das noch nie am Menschen routinemäßig zum Einsatz gekommen ist.

Unter normalen Umständen bedarf es einer Entwicklungszeit von sechs bis acht Jahren, um einen sicheren herkömmlichen Impfstoff herzustellen. Der neuartige Corona- Impfstoff soll nun in wenigen Monaten zugelassen werden in einem sog. „Teleskop- Verfahren“, bei dem eigentlich hintereinander geschalteten Studienteile parallel durchgeführt werden, was Dr. Clemes Arvay als hoch gefährlich und nicht mit dem in der EU und Deutschland geltenden Vorsorgeprinzip vereinbar ansieht.

Die (negativen) Auswirkungen der neuen Technologie seien nicht abzuschätzen, insbesondere sei nicht abzusehen, welcher Typus von Zellen und wie viele dieser Zellen gentechnisch zu mRNA-Bioreaktoren umgewandelt würden. Ein Eintreten in die Keimbahn des Menschen sei ebenfalls nicht sicher ausgeschlossen, so dass sich eventuelle Schäden erst spät oder womöglich erst an künftigen Generationen manifestieren könnten. Die extrem verkürzten Beobachtungszeiten verhinderten das Erkennen möglicher Spät- folgen durch Neoplasmen oder Autoimmunerkrankungen sowie die Wirkung auf Ab- wehrprozesse bei anderen Infektionserkrankungen oder Impfungen.

Seit SARS ist es nicht gelungen, einen wirksamen und sicheren Impfstoff zu entwi- ckeln. Bei dem Versuch der Entwicklung eines Corona-Impfstoffes für Katzen starben alle Katzen, als sie nach der Impfung dem Wildvirus ausgesetzt wurden wegen einer außer Kontrolle geratenen Immunreaktion (sog. überschiessende antikörpervermittelte Reakti- on). Experimente mit einem SARS-Impfstoff deuteten darauf hin, dass sich ein ähnliches Problem bei Menschen ergeben kann. Auch vor diesem Hintergrund sieht es der holländi- sche Immunologe Prof. Pierre Capel als hochgefährlich an, verkürzte Zulassungswege für den SARS-CoV2-Impfstoff zu eröffnen.

In Indien wird ein Impfstoff gleichwohl bereits seit einigen Monaten produziert, wie der Pressemitteilung des herstellenden Unternehmens zu entnehmen ist.

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Wirtschaft

Die Wirtschaft leidet extrem unter dem Lockdown und den Folgemaßnahmen. Im Ausschuss wurden stellvertretend für viele der Soloselbständige und Künstler Martin Ru- land, der Karaoke-Barbetreiber Nils Roth, der Krankenhaus-Caterer Hermann Wagner und Martin Reiser, der als Consultant in der Automobilbranche arbeitet, gehört. Überein- stimmend berichten Martin Ruland, Nils Roth und Martin Reiser, dass ihnen der Lock- down den wirtschaftlichen Boden unter den Füßen weggerissen habe. Sie lebten derzeit (noch) von Erspartem. Nils Roth ist es gelungen, einen Überbrückungskredit zu erlangen. Hermann Wagner hat deutliche Umsatzeinbrüche erlitten; in einem Teilbereich seiner Ge- schäftstätigkeit – er betreibt auch eine nach Demeter-Richtlinien versorgte Burger-Kette – brach der Umsatz nahezu völlig zusammen. Alle berichten, dass sie sich vom Staat nicht gut unterstützt fühlen im Bemühen, die wirtschaftliche Schieflage aufgrund von Lock- down bzw. den Maßnahmen abzufedern. Zuschüsse habe es z.B. bei Nils Roth nicht gegeben, er werde bei der Erarbeitung eines Hygienekonzepts nicht von den Behörden unter- stützt, zudem befremde ihn die von den Behörden nicht begründete Ungleichbehandlung seiner großen Karaoke-Bar gegenüber Wettbewerbern, die in anderen Berliner Bezirken schon wieder eröffnet hätten.

Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Christian Kreis erläuterte – übereinstimmend mit den Ausführungen des Wirtschaftsprofessors und Psychoanalytikers Wolf-Dieter Stelzner – daß ganz unabhängig von Corona die Weltwirtschaft spätestens seit der Finanzkrise beständig kurz vor dem Zusammenbruch gestanden habe. Corona habe in die- sem Zusammenhang wie ein Brandbeschleuniger gewirkt, zugleich habe die Lockdown- Krise aber nicht nur die wirtschaftlichen, sondern eine ganze Vielzahl gesellschaftspoliti- scher Fehlsteuerungen sichtbar werden lassen.

Prof. Christian Kreiss erwartet für den Herbst diesen Jahres zwischen 500.000 und 800.000 Insolvenzen insbesondere im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmer und Selbständigen, also des Rückgrats der deutschen Wirtschaft. Prof. Wolf-Die- ter Stelzner wies darauf hin, daß die herkömmlichen Wirtschaftstheorien nicht geeignet waren, die Finanzkrise 2009 zu anitzipieren, umso weniger sei man nun der aktuellen, um ein Vielfaches massiveren Krise gewachsen. Beide Expeten stimmen darin überein, daß ein vollständig neuer Ansatz für die Wirtschaftswissenschaften erforderlich sei, nämlich ein ganzheitlicher unter Einbeziehung auch anderer Disziplinen wie u.a. der Sozialwissenschaften und der Psychologie.

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Rechtsstaat

Der Rechtsstaat gibt ein schwieriges Bild im Rahmen der Corona-/Lockdown-Krise ab. Rechtsgrundlage für die Corona-Verordnungen ist § 28 Infektionsschutzgesetz. Das Infektionsschutzgesetz ist am 25. März 2020 mit Wirkung zum 27. März 2020 geändert worden. Auf Vorschlag des Gesundheitsausschusses erfolgte die Feststellung der „epide- mischen Lage nationaler Tragweite“ automatisch mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, was verfassungsrechtlich höchst problematisch ist, wie u.a. ein Rechtgutachten von Prof. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg belegt.

Zu Beginn des Lockdowns waren die Gerichte in ihrer Tätigkeit u.a. durch Unterbesetzung der Geschäftsstellen stark eingeschränkt. Die Corona-Verordnungen der Länder haben die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs für ihren Geltungsbereich außer Kraft gesetzt, so dass die Bürger unmittelbar auf den Klageweg verwiesen sind mit ent- sprechenden Kostenfolgen. Im einstweiligen Rechtsschutz gilt allerdings ein einge- schränkter Prüfmaßstab, weshalb dort bislang so gut wie keine Erfolge erzielt werden konnten. Eine bekannte Ausnahme ist u.a. die Aufhebung des vom Berliner Innensenator verhängten Verbots der Großdemonstration vom 29. August 2020 durch das Verwaltungs- gericht Berlin, bestätigt durch das OVG Berlin. Eine Vorwegnahme der Hauptsache darf in Eilrechtsverfahren nicht erfolgen, so dass nur ganz offensichtliches Unrecht sofort beendet werden muss.

Problematisch ist, dass die Gerichte, wie Rechtsanwalt Gordon Pankalla berichtet, ihre Entscheidungen stets auf die Einschätzung des RKI, dass eine „gefährliche“ Lage fest- zustellen sei, stützen. Obgleich sie eigentlich entsprechend dem Amtsermittlungsgrund- satz zumindest zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet sind, lehnen sie es ab, sich mit den von den Klägern vorgelegten wissenschaftlichen Studien sowie mit der dünnen Zah- lenbasis, die eine Gefährdung für das Gesundheitswesen nicht erkennen lässt, überhaupt auseinanderzusetzen. Wegen der kurzen Laufzeiten der Verordnungen von teilweise nur vier Wochen argumentieren die Gerichte zudem, dass eventuelle Grundrechtseinschrän- kungen wegen der kurzen Zeit der Beeinträchtigung gerade noch hinzunehmen seien.

Ein Sondervotum vom Berlin-Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts kommt gleichwohl zur Erkenntnis, dass auch kurzfristige Grundrechtseinschränkungen nicht hinzunehmen seien, weil es nicht der Bürger sei, der erklären müsse, warum und wie er seine Freiheitsrechte ausüben wolle, es sei vielmehr der Staat, der darzulegen habe, aus welchen gewichtigen Gründen er in die Freiheitsrechte eingreife.page19image34177024

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Das Bundesverfassungsgericht hat zumindest im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit festgestellt, dass der Gesetzgeber fortwährend überprüfen müsse, ob die Umstände, die eine Grundrechtseinschränkung erlaubten, weiterhin fortbestünden. Dieser Auffassung sind die Gerichte in ihrer Rechtsprechungspraxis bislang nicht gefolgt.

Der Professor für Bürgerliches Recht Martin Schwab nahm zu Fragen der Staatshaf- tung Stellung. Er erläuterte, dass der Staat, der einem Unternehmer verbiete, mithilfe sei- ner Tätigkeit Einnahmen zu erzielen, erklären müsse, wo nun das Geld für seinen (des Unternehmers) Lebensunterhalt herkommen solle. Unternehmer, die den Staat mit ihren Steuerzahlungen in guten Zeiten trügen, hätten nunmehr in schlechten Zeiten einen An- spruch darauf, vom Staat – auch finanziell – getragen zu werden. Der Staat dürfe einen Gewerbetreibenden nicht auf seinen Schulden sitzen lassen, wenn er ihm gleichtzeitig verbiete, kostendeckende Einnahmen zu erzielen.

Eingriffe in die Berufsfreiheit, die zu einer systematischen Unterdeckung führten, seien ebenso ausgleichspflichtig wie entsprechende Eingriffe in das Privateigentum. Der Staat sei daher verpflichtet, den Unternehmern in der Corona-Krise finanziell unter die Arme zu greifen, und dürfe sie nicht mit unzureichenden Almosen abspeisen. Dies alles gelte selbst dann, wenn die politischen Entscheidungsträger die Bedrohungslage schuld- los unzutreffend einschätzten. Sollte sich erweisen, dass die Entscheidungsträger ab ei- nem bestimmten Zeitpunkt die Krise schuldhaft falsch eingeschätzt und auf dieser fehler- haften Grundlage Beschränkungen der gewerblichen Tätigkeit verordnet hätten, komme außerdem die Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG in Betracht.

Es lasse sich durchaus darüber diskutieren, ob sich konkrete Zeitpunkte identifizie- ren ließen, die zu einer Überprüfung der Corona-Maßnahmen gezwungen hätten – so etwa das Erscheinen der Reproduktionsgraphik im Epidemiologischen Bulletin Nr. 17/2020, aus der sich ergebe, dass der R-Wert schon am 20 März 2020 unter 1 gesunken sei, oder auch das Bekanntwerden der umfänglichen, dienstlich erstellten Risikoanlyse des mittlerweile suspendierten Oberregierungsrats Stefan Kohn aus dem Bundesinnen- ministeriums, die von Regierungsseite ohne die erforderliche sachliche Auseinanderset- zung als reine Privatmeinung abgetan worden sei. Stefan Kohn war im Rahmen seiner Analyse zur Einschätzung der Corona-Krise als Fehlalarm gekommen. Die damit gebote- nen Gelegenheiten, eine ergebnisoffene Diskussion über das wirkliche Ausmaß der Be- drohung durch SARS CoV-2 einerseits und die massiven Kollateralschäden andererseits zu führen, seien nicht genutzt worden. Sollte sich die fachliche Begründung der Corona-

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Maßnahmen am Ende als unzureichend erweisen, könnte den staatlichen Akteuren aus dem Versäumnis dieser Diskussion der Vorwurf des Verschuldens erwachsen.

Die Rolle der Medien

Die Medien werden klassischerweise als vierte Säule der Demokratie bezeichnet. Der Rundfundstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Medien zu einer objek- tiven Berichterstattung. Allerdings zeigt u.a. die Studie von Dennis Gräf und Martin Hen- nig, dass die Corona-Spezial-Sendungen von ARD und ZDF sehr einseitig im Sinne von Virus-Panik und Durchhalteparolen berichtet haben, indem sie gebetsmühlenartig über steigende Fallzahlen, problematische Krankheitsverläufe und Corona-Helden in den Su- permärkten berichtet haben, entwarnende Stimmen im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Virus und das völlige Ausbleiben der Überlastung des Gesundheitssystem aber völlig ignoriert haben.

Der Politologe und Publizist Hermann Ploppa berichtet von einer intensiven wirt- schaftlichen und personellen Verflechtung von Entscheidungsträgern und Chefredakteu- ren der Mainstream-Presse mit transnationalen Thinktanks, der Pharmaindustrie und po- litischen Strukturen, die eine kritische Berichterstattung erschwerten. Es wird zudem deutlich, dass Journalisten u.a. wegen prekärer Beschäftigungsverhältnisse und aus Zeit- druck mit der Masse schwimmen und z.B. „offizielle“ Zahlen nicht hinterfragen (können). Der Journalist Patrick Plaga berichtet aus Schweden, dass dort eine offene Diskussionskul- tur im journalistischen Bereich besser ausgeprägt zu sein scheint als in Deutschland und demgemäß auch kritischere Stimmen zu Worte kommen (mangels Lockdown meint kri- tisch in Schweden allerdings eher Befürworter einer härteren Gangart).

Der Kommunikationswissenschaftler und Medienforscher Prof. Michael Meyen und der Medienwissenschaftler Prof. Johannes Ludwig führen aus, daß es ganz offensichtlich sei, daß eine große Gruppe von Journalisten unter Druck stehen, weil sie befürchten müßten, bei regierungs- bzw. pharmakritischer Berichterstattung ihre Jobs zu verlieren. Dies könne damit zusammen hängen, daß große Investoren wie z.B. Blackrock oder Bill Gates auch flächendeckend im Medienbereich Gelder anlegen und Sponsorings durchführen (z.B. € 2,5 Milionen Sponsoring von Spiegel online durch die Bill und Melinda Gates Stiftung) und damit eine gewisse Kontrolle über diese Medien erlangt hätten.

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Seltsam sei dabei allerdings, daß auch die von der gebührenzahlenden Öffentlichkeit bestens versorgten öffentlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF faktisch streng auf Regierungslinie berichten.

Fehlanreize im System

Es zeichnen sich auf einer Vielzahl von Ebenen Fehlanreize ab, die die Entstehung der Corona- und Lockdownkrise begünstigt haben.

Der Gesundheitscoach Don Dylan von den Next Scientists for Future thematisiert, dass das aktuelle Gesundheitssystem grundsätzlich fehlorientiert sei, weil sich eine effek- tive Krankheitsprävention z.B. durch Stärkung des Immunsystems, durch Gemeinschaft, durch freudestiftende Erlebnisse wirtschaftlich nicht lohne. Wirtschaftlich interessant sei derzeit nur die Apparatemedizin und der an dieser hängende Verkauf von (ihrerseits teilweise toxischen) Medikamenten. Sieht man dies im Zusammenhang mit der industriel- len Produktion von teils gefährlichen (z.B. völlig überzuckerten) Lebensmitteln, so wird ein krankmachender aus sich gegenseitig bedingenden Fehlanreizen bestehender Kreis- lauf offensichtlich: krankmachende, industriell produzierte Lebensmittel führen direkt in die Apparate- und Medikamentemedizin.

Der ehemalige Wirtschaftsdezernent Heinz Kruse berichtet über verknöcherte Struk- turen im Verwaltungsbereich und bei den politischen Parteien, die dazu führen würden, dass es schwer sei, einen einmal eingeschlagenen Weg zu verlassen, einen Fehler zu er- kennen, geschweige denn zu korrigieren.

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Vorläufiges Ergebnis

Es spricht nach derzeitigem Erkenntnisstand sehr viel dafür, dass das von SARS- CoV-2 ausgehende Risiko stark überschätzt, die Risiken und Schäden durch die Maßnahmen aber nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Regierung hat bereits im April 2020 erklärt, dass sie keine Folgen Abschätzung vorgenommen habe und dies auch nicht plane. In einem von der Rechtsanwältin Jessica Hamed geführten Verfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht hat die Bayerische Staatskanzlei wissen lassen, dass es bis zum heutigen Tage – unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, wonach alles staatliche Handeln überprüfbar sein muß – keine Unterlagen, keine schriftlichen Expertisen zur Folgenabschätzung gebe. Dies ist als zumindest grob fahrlässig anzusehen, speziell ange- sichts der sich immer massiver mehrenden Berichte über Lockdown-Schäden bei den Un- ternehmen, den Kindern, den Alten etc.

Die Risikoabwägung ergibt, dass ein überschaubares Risiko (grippeähnlicher Virus ohne Gefahrenpotential für das Gesundheitssystem als Ganzes) mit einem hochriskanten Maßnahmenpaket bekämpft worden ist. Die Lockdown- und Maßnahmenrisiken haben sich in einem extremen Umfang bereits jetzt verwirklicht. Sie haben die erhofften Auswir- kungen nicht gezeitigt, da die Infektionen bzw. die positiven Testergebnisse, wie sich zu- mindest rückblickend durch Auswertung des Sterbegeschehens zeigt, bereits im Zeit- punkt der Verhängung des Lockdowns rückläufig war. Seit Ende Juni 2020 scheinen sich die positiven Testergebnisse nun im Bereich des falsch-positiven Grundrauschens des Tests zu bewegen. Durch die fortdauernden Maßnahmen (Masken, Abstandsgebot und diesbezügliche Umsatzeinbußen, Schließung von Konzerthäusern etc.) realisieren sich tag- täglich weitere große Schäden für die Wirtschaft, die Gesundheit, das kulturelle, soziale Leben der Menschen in Deutschland. Schaden und Nutzen sind außer Verhältnis. Damit stellen sich die Grundrechtseingriffe als unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig dar.

Die Regierungen haben keine ausreichende, begleitende Güterabwägung vorge- nommen, wie ihnen höchstrichterlich explizit auferlegt worden ist, im Gegenteil haben sie bewusst auf eine Beobachtung der Kollateralschäden verzichtet. Damit müssen sich die Regierungen schuldhaftes Handeln vorhalten lassen.

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Ausschuss-Mitglieder

Rechtsanwältin Antonia Fischer, Medizinrechtlerin, Berlin
Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin Viviane Fischer, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann, Haftungsrechtler, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, Haftungsrechtler, Göttingen und Kalifornien

ExpertInnen in der Anhörung

Reihenfolge nach Bezugnahme im Bericht

Dr. Wolfgang Wodarg, Lungenfacharzt und ehemaliger Gesundheitsamtsleiter Dr. Gerd Reuther, Chefarzt a.D.
Dr. Luca Speciani, Vorsitzender Ärztenetzwerk
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Biologin

Prof. Dolores Cahill, Virologin und Immunologin, Irland Prof. Piere Capel, Immunologe, Holland
Clemens Arvay, Diplom-Ingenieur, Österreich
Pam Popper, holistische Ärztin, USA

Ash Zrl, Unternehmer, Nepal
Rechtsanwalt Anthony Brings, Südafrika
Patrick Plaga, Psychologe und Journalist, Deutschland und Schweden
Gaby Weber, Journalistin, Deutschland und Argentinien
Elisabeth Sternbeck, Psychologin und Psychotherapeutin
Prof. Dr. Christian Schubert, Psychoimmunologe
Tina Romdhani, Initiative „Eltern stehen auf“
Adelheid von Stösser, Pflegexpertin
Martin Kusch, Betreuer
Daniela Prousa, Psychologin
Dr. Hans-Joachim Maaz, Psychiater und Psychotherapeut
Prof. Dr. Christian Kreiss, Wirtschaftswissenschaftler
Prof. Dr. Wolf-Dieter Stelzner, Wirtschaftswissenschaftler und Psychoanalytiker Rechtsanwalt Gordon Pankalla
Prof. Dr. Martin Schwab, Bürgerliches Recht

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Hermann Ploppa, Politologe und Publizist
Prof. Dr. Michael Meyen, Kommunikationswissenschaftler und Medienforscher Prof. Dr. Johannes Ludwig, Medienwissenschaftler
Don Dylan, Gesundheitscoach Next Scientists for Future
Heinz Kruse, Wirtschaftsdezernent a.D.

Studien / Dokumente (Auswahl)

Gefährlichkeit des Virus

Übersicht über Studien zu Übertragbarkeit, Krankheitslast und Mortalität von Co- vid-19 https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/

Nichtpharmazeutische Interventionen scheinen das Virus und die Übertragungsra- ten insgesamt nicht zu beeinflussen https://www.prof-mueller.net/corona/analyse/

Epidemie weltweit mit und ohne Massnahmen nach sechs Wochen zu Ende https:// www.timesofisrael.com/the-end-of-exponential-growth-the-decline-in-the-spread-of-coronavirus/

Stellungnahme Netzwerk Evidenzbasierte Medizin https://www.ebm-netzwerk.- de/de/veroeffentlichungen/covid-19, Update https://www.ebm-netzwerk.de/de/veroeffentlichungen/nachrichten/covid-19-evidenz-2

Ländervergleich Frankreich https://www.researchgate.net/publication/ 343775235_Evaluation_of_the_virulence_of_SARS-CoV-2_in_France_from_all-cause_mor- tality_1946-2020

Grippe und Lungenembolien (1970) https://www.thieme-connect.com/products/ ejournals/abstract/10.1055/s-0028-1108874?device=mobile

Heinsberg-Studie https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Übersicht über Intensivbettenauslastung www.corona-vis.de

Erkenntnisse zum PCR-Test

Prof. Dr. Marin Hadtisch zum PCR-Test https://www.youtube.com/watch?v=RFz- BG_XMn_E

Treffsicherheit des PCR-Tests, Ringversuch der Deutschen Akkreditierungsstelle

https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/07/Instand-Ringversuch-Vi- rusgenom-Nachweis-SARS-CoV-2.pdf

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Hotspotstrategie der Bundesregierung vom 16.07.2020 https://corona-ausschuss.- de/wp-content/uploads/2020/07/HotspotStrategieEND.pdf

Zu viele falsch-positive Ergebnisse https://www.nytimes.com/2020/08/29/health/ coronavirus-testing.html

Zielgenauigkeit selbst berechnen https://www.bmj.com/content/369/bmj.m1808

Negative Auswirkungen der Massnahmen

KM4 Analyse des Krisenmanagements (ORR Stephan Kohn/BMI) http://schluss- jetzt.org/BMI-Corona-Papier.pdf

Lockdown-Tote in der Sterbekurve https://medium.com/@JohnPospichal/questi- ons-for-lockdown-apologists-32a9bbf2e247

Berichte von Lockdown-Opfern auf www.kollateral.news

Die Lage der Kinder

„Panikpapier des BMI“ https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/informations- freiheit/das-interne-strategiepapier-des-innenministeriums-zur-corona-pandemie

Still Face-Experiment https://www.youtube.com/watch?v=apzXGEbZht0

Social Distancing-Experiment mit jungen Rhesusaffen https://www.youtube.com/ watch?v=OrNBEhzjg8I

Experten rügen Beschneidungen von Kinderrechten scharf https://www.bundesta- g.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-pa-kinderkommission-corona-706358

Die Lage in den Pflegeheimen

SWR-Beitrag, Heimbewohner in der Krise https://www.youtube.com/watch? v=svDt7zglqt0

Virusfalle Pflegeheim https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/war- um-private-pflegeheim-betreiber-kritisiert-werden-16834288.html?fbclid=IwAR0AOYH- saogBRo6qSgNz0EcJuTun3YhGHfKi6N60Xk-UHMdUZQEysGrd3U0

Das Leid der Heimbewohner in der Isolation https://www.sueddeutsche.de/poli- tik/coronavirus-pflegeheime-besuchsverbot-sterben-1.4871274

Die Masken

Studie zu psychologischen und psychovegetativen Auswirkunen der Masken

https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/07/Studie%20zu%20psycholo- gischen%20und%20psychovegetativen%20Beschwerden%20durch%20die%20Masken.pdf

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Schutz nicht belegt https://www.researchgate.net/publication/343399832_Face_- masks_lies_damn_lies_and_public_health_officials_A_growing_body_of_evidence

Kein Hinweis auf Wirksamkeit https://www.thieme-connect.com/products/ejour- nals/html/10.1055/a-1174-6591

Datenschutz

Leitlinien für Tracking-Apps https://ec.europa.eu/germany/news/20200417- tracking-apps-datenschutz_de

Beyond 1 Million Genoms https://b1mg-project.eu

Impfen als Ausweg?

Immunsystem und Corona-Impfung https://www.goldegg-verlag.com/goldegg- verlag/wp-content/uploads/corona-fehlalarm_anhang-immunitaet_2020-08-24.pdf

Gentechnik am Menschen https://www.wodarg.com/impfen/

Clemens Arvay zu den Gefahren der neuen Impfstoffe https://www.youtube.com/ watch?v=Pv6tzWfDK-w

Wirtschaft

Wirtschaftliche Auswirkungen des Lockdowns https://www.heise.de/tp/features/ Wirtschaftliche-Auswirkungen-der-Corona-Lockdowns-4842158.html

Explodierende Schulden der Entwicklungsländer https://www.heise.de/tp/fea- tures/Covid-und-die-explodierenden-Schulden-der-Entwicklungslaender-4883736.html

Brandbrief Mittelstand https://www.bvmw.de/fileadmin/download/BVMW- Brandbrief-Kein-zweiter-Lockdown.pdf

Rechtsstaat

Rechtsgutachten Prof. Kingreen https://www.schlussjetzt.org/Rechtgutachten%20§ %205%20Abs.%201%20IfSG-Kingreen_0.pdf#

Bundesverfassungsgericht zur Religionsausübung im Lockdown https://ww- w.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/ qk20200410_1bvq002820.html

Rechtsgutachten Prof. Murswiek https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorla- gen/2-12-17.pdf

Sondervotum Verfassungsgerichtshof Berlin http://www.gerichtsentscheidun- gen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/nsu/bs/10/page/sammlung.psml;jsessio- nid=5D7FE143E375632F78047092D7455F26.jp29?doc.hl=1&doc.id=KVRE001092015&do-

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Verfassungrechtler Papier zum Grundrechtseingriff https://www.welt.de/politik/

deutschland/article206964441/Erosion-des-Rechtsstaats-Hans-Juergen-Papier-sieht- Grundrechte-bedroht.html

Die Rolle der Medien

Die Verengung der Welt http://schlussjetzt.org/Hennig_Gräf_Verengung%20der %20Welt.pdf

Journalismus und Regierungspolitik Hand in Hand? https://www.frankfurter-hef- te.de/artikel/hand-in-hand-2975/

Fehlanreize

Gekaufte Wissenschaft https://www.heise.de/tp/features/Gekaufte-Wissenschaft- 4876172.html

Kontakt

Stiftung Corona-Ausschuss
c/o Rechtsanwältin Viviane Fischer Waldenserstr. 22
10178 Berlin kontakt@corona-ausschuss.de

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